Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Wohnformen für pflegebedürftige Menschen auch mit Behinderung

Leistungsbeschreibung

Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen oder der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Einrichtungen der Pflege oder der Eingliederungshilfe?

Die beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelte Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe LWTG (BP-LWTG) bietet eine umfassende Beratung an für

  • Bewohnerinnen und Bewohner,
  • Bewohnerbeiräte,
  • Angehörigen- und Betreuerbeiräte,
  • Bewohnerfürsprecherinnen und –fürsprecher

Sie ist Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Probleme, die Betroffene, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ehrenamtlich Engagierte nicht direkt mit den Ansprechpartnern in den Einrichtungen ansprechen und/ oder lösen können.

Die beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelte Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG führt Überwachungs- und Kontrollaufgaben in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe durch. Sie bietet darüber hinaus auch eine umfassende Beratung an bezüglich der Rechte und Pflichten für Träger und Personen, die Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe planen oder betreiben.

In grundsätzlichen Fragen zum Geltungsbereich des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe informiert die Beratungs- und Prüfbehörde auch Initiatorinnen und Initiatoren von selbstorganisierten Wohngemeinschaften wie auch deren Bewohnerinnen und Bewohner. 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen zur Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG finden Sie auf den Internetseiten des

 


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