Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs, zum Beispiel einer Körperverletzung, einen gesundheitlichen Schaden erleiden, können Sie auf Antrag Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Heil- und Krankenbehandlung, Pflegeleistungen
  • Hilfsmittel (z.B. Prothese, Zahnersatz)
  • Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene
  • Bestattungs- und Sterbegeld
  • fürsorgerische Leistungen (z.B. Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt)

Opfer, die unter akuten seelischen Folgen leiden, können Soforthilfe in den eingerichteten Traumaambulanzen in Anspruch nehmen.

Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt.

Diese Leistungen orientieren sich am Grad der Folgen Ihrer gesundheitlichen Schädigung (Grad der Schädigungsfolgen) und an Ihrem Bedarf.

Vermögensschäden oder immaterielle Schäden werden nicht ausgeglichen. Dies gilt auch für selbst verursachte Schädigungen.

Ihnen können Leistungen versagt werden, wenn Sie als geschädigte Person nicht zur Aufklärung beitragen, etwa wenn Sie keine Anzeige erstatten.

Auf Grund einer Gesetzesänderung können Ausländerinnen und Ausländer, die Opfer einer Gewalttat in Deutschland werden, rückwirkend ab dem 1. Juli 2018 die gleichen Entschädigungsleistungen wie deutsche Gewaltopfer erhalten.

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Die zuständige Stelle informiert Sie über gegebenenfalls vorzulegenden Unterlagen. Sie prüft Ihren Fall und teilt Ihnen mit, ob und welche Hilfen Sie erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

  • Sie sind Opfer eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs oder Hinterbliebener einer hierdurch getöteten Person
  • Sie können den tätlichen Angriff nachweisen
  • Ihre Gesundheitsschädigung ist auf diesen Angriff zurückzuführen
  • die gesundheitlichen Folgen dieser Schädigung dauern an

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag
  • falls vorhanden: Nachweise über die Gewalttat (z. B. Kopie Polizeiprotokoll / Strafanzeige), Nachweis über Gesundheitsschädigung (Arztbericht)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Grundsätzlich ist die Versorgungsbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem die Betroffenen Ihren Wohnsitz haben. Dies gilt auch, wenn sich die Gewalttat im Ausland ereignet hat.

Richten Sie den Antrag bitte direkt an die örtlich zuständige Behörde. Eine Liste finden Sie ebenfalls unter der genannten Verlinkung.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Anspruch auf Versorgung kann seit dem 01.07.2009 auch dann bestehen, wenn die Gewalttat im Ausland begangen wurde.

Die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sind aber hier nachrangig gegenüber den Leistungsansprüchen aus anderen öffentlichen und privaten Sicherungssystemen. Dies gilt auch für Leistungsansprüche gegenüber dem Staat, in dem die Gewalttat begangen wurde.

Betroffene haben die Möglichkeit, sich an den Staat zu wenden, in dem Sie geschädigt wurden. Wenn es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt, greift die Richtlinie 2004/80/EG über die Entschädigung von Opfern von Straftaten in grenzüberschreitenden Fällen. Sie sieht vor, dass nationale Unterstützungsbehörden den Betroffenen behilflich sind, Entschädigungsansprüche gegen den EU-Mitgliedstaat geltend zu machen. In Deutschland nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufgaben der Deutschen Unterstützungsbehörde wahr.

Zugeordnete Abteilungen

 


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