Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung)

Leistungsbeschreibung

Das am 29.08.2007 in Kraft getretene "Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" sieht eine Opferrente in Höhe von bis zu 300 Euro für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur vor. Ergänzt bzw. verbessert wurde diese Bestimmung mit dem am 03.12.2010 und am 22.12.2014 in Kraft getretenen Vierten und Fünften Gesetz.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Voraussetzungen

Ehemalige politische Häftlinge der DDR können eine Opferrente erhalten, wenn

  1. sie eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben,
  2. gegen sie keine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verhängt worden ist,
  3. sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und
  4. keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben).

Anspruchsberechtigt sind Rentner und Menschen mit wirtschaftlicher Bedürftigkeit. Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen bleiben bei der Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit unberücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners. Hinterbliebene von ehemaligen politischen Häftlingen haben keinen Anspruch auf diese Rente.

Eine wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor

  1. bei alleinstehenden Berechtigten auf das Dreifache des sog. „Eckregelsatzes“, (zur Zeit 1.197 EUR)
  2. bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten auf das Vierfache des Eckregelsatzes (zur Zeit 1.596 EUR).

Der Eckregelsatz beläuft sich auf 399 EUR (Stand: 01. Januar 2015).

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), die vor dem 04.11.1992 beantragt wurde
  • Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) -Zur Vorlage bei einer Behörde- sog. Behördenführungszeugnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt.

Rechtsgrundlage

Zugeordnete Abteilungen

 


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