Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Kfz-Zulassung: Ausfuhrkennzeichen

Leistungsbeschreibung

Ausfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann ein Ausfuhrkennzeichen nur unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigen, unter Vorlage des Personalausweises und dem ausgefüllten Formular, wohnhaft in der kennzeichenführenden Stelle, zugeteilt werden. Vorlage einer deutschen Bankverbindung für die Kfz-Steuer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Firmen zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug/Ausweis Geschäftsführer
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung 
  • bei ausländischen Bürgern; ausländischer Ausweis 
  • Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen
  • Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
  • Kfz-Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen  Fahrzeugen) 
  • Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer (deutsches Bankkonto), Unterschrift Halter/Zahler, Bank-/oder EC-Karte
  • bei im Ausland lebendem Halter,  Empfangsbevollmächtiger mit deutschem Wohnsitz
  • In Vertretung
    • Vollmacht
    • Ausweis des Halters
    • Ausweis des Steuerzahlers
    • Sepa Lastschriftmandat (sofern der Halter kein deutsches Bankkonto besitzt) mit Bank- oder EC-Karte

Hinweis: Sollte keine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer abgegeben werden können, da keine IBAN und BIC vorhanden ist, so muss die KFZ-Steuer nach Zuteilung der Kennzeichen beim Hauptzollamt in Koblenz entrichtet werden. Erst wenn der Nachweis über die Zahlung der KFZ-Steuer vorgelegt werden kann, können die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden.

Tipp: Einige EU-Mitgliedstaaten tolerieren auch deutsche Kurzzeitkennzeichen. Um Ärger zu vermeiden - vor der Nutzung solcher Kennzeichen im Ausland dringend mit der jeweiligen Auslandsvertretung klären ob dies im jeweiligen Land zulässig ist.

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