STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT
DASHBOARD
STADTRADELN
ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.
Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.
Um auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.
- Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.
- Losradeln
Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.
Infos für Radler ohne Internetzugang
- Anmeldebogen für Team-Captains,
die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte
passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile
ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Anmeldebogen Teamcaptain - Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen,
die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den
Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte
Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Kilometererfassungsbogen - Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
- Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen
Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.
⇑ / Kfz-Zulassung: Diebstahl Fahrzeugpapiere/Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch in Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Diebstahslanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (des Fahrzeugscheins)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Hinweis: Wenn die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges abgelaufen ist, kann keine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden. In diesem Fall erhalten Sie bei der Zulassungsstelle einen Auszug der technischen Daten Ihres Fahrzeuges, damit die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann.
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen neu ausgestellt werden.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (des Fahrzeugbriefs)
Notwendige Unterlagen
Bei angemeldeten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen:
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Hinweis: Die Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen neu ausgestellt werden.
Diebstahl der Kennzeichen
Notwendige Unterlagen
gültiger Personalausweis + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
verbleibendes Kennzeichen
Diebstahlsanzeige der Polizei
In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.
Verlust der Kennzeichen
Notwendige Unterlagen
Halter muss persönlich vorsprechen
gültiger Personalausweis + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
verbleibendes Kennzeichen
Hinweis: Das aktuelle Kennzeichen kann nicht weiter verwendet werden, es muss also eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.