Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Kfz-Zulassung: Rote 07er-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen)

Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können Sie die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Fahrten für andere Zwecke als die o.g. sind nicht erlaubt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag

  • Ausführliches Führungszeugnis (muss bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden und wird von dort direkt zur Zulassungsstelle geschickt)

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)

  • Fahrzeugpapiere der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen

  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO für jedes Fahrzeug, das eingetragen werden soll

 

Eintragen oder Austragen eines Fahrzeuges

Für die Eintragung oder Austragung von Fahrzeugen sollte immer ein Termin, telef. oder per E-Mail, bei der Zulassungsstelle vereinbart werden.

Für die Eintragung benötigen Sie:

  • Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges

  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens

Für die Austragung benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel

 

Was benötigt man, wenn der Fahrzeugschein der 07er Nummer in Verlust ist?

Notwendige Unterlagen

  • Halter muss persönlich vorsprechen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen:Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • ggf. Fahrzeugpapiere + Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

Was benötigt man, wenn die Kennzeichen in Verlust sind?

Die Kennzeichenkombination des in Verlust geratenen Kennzeichens muss für 10 Jahre gesperrt werden. Somit muss ein komplett neues Kennzeichen zugeteilt werden. 

Notwendige Unterlagen

  • Halter muss persönlich vorsprechen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)

  • verbleibendes Kennzeichen

  • ggf. neues Führungszeugnis

 

Rückgabe des 07er Kennzeichens

Das 07er Kennzeichen kann jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür müssen Sie die Kennzeichen und den dazu gehörigen Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 


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