STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT
DASHBOARD
STADTRADELN
ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.
Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.
Um auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.
- Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.
- Losradeln
Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.
Infos für Radler ohne Internetzugang
- Anmeldebogen für Team-Captains,
die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte
passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile
ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Anmeldebogen Teamcaptain - Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen,
die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den
Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte
Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Kilometererfassungsbogen - Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
- Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen
Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.
⇑ / Erziehungsberatung
Leistungsbeschreibung
Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie unterstützt Kinder, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen. Die Leistung Erziehungsberatung wird sowohl in Einrichtungen erbracht, die nur diesen Auftrag haben, als auch in solchen, die Erziehungsberatung und weitere Beratungsangebote oder andere Erziehungshilfen integrieren.
Das Leistungsspektrum von Erziehungsberatungsstellen ist vielfältig. In Abhängigkeit von regionalen Erfordernissen und geprägt durch die spezifischen Ziele des Trägers und die fachliche Ausrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen die einzelnen Beratungsstellen unterschiedliche Arbeitsfelder und -schwerpunkte auf.
Erziehungsberatung bietet individuelle Hilfen (zum Beispiel Beratung, Kindertherapie) an. Dabei werden die Beratungs- und Therapieangebote nach den Erfordernissen der individuellen Situation flexibel gestaltet. Sie beziehen das soziale Umfeld mit ein.
Die Rechtsgrundlagen der Erziehungsberatung finden sich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.
Weitere Auskünfte zur Erziehungsberatung erteilen die örtlichen Erziehungsberatungsstellen und die Jugendämter.
siehe auch
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke)
Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung; mit einem Verzeichnis von Beratungsstellen.
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit eigenem Jugendamt
Rechtsgrundlage
Achtes Buch des Sozialgesetzbuches
Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 01.01.1991.