Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Förderung von Bildung und Forschung / Weitere Förderbereiche / Dorferneuerung: kommunale Förderung

Leistungsbeschreibung

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:

  • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

  • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von ökologisch oder landespflegerisch sowie typisch ländlich und traditionell geprägter bedeutsamer Bereiche sowie Maßnahmen, die die Einbindung der Dörfer in die Landschaft verbessern;
  • naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe zur Unterstützung der ökologischen Vielfalt im Dorf;
  • Aufwendungen für den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für bestandsgefährdete sowie dorftypische Tier- und Pflanzenarten;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen; umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger;
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert;

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Keine Förderungen:

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen
  • die bereits begonnen wurden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Pläne
  • Kostenschätzungen
  • Fotos
  • Auszug aus dem Dorferneuerungskonzept

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anträge sind bis zum 1. August bei der Kreisverwaltung einzureichen. Die Kreisverwaltung legt die Anträge der ADD bis zum 15. Oktober vor.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachliche Beratung in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

Die Kreisverwaltung bündelt alle kommunalen Anträge und erstellt eine Prioritätenliste, die sie der ADD vorlegt. Die ADD stimmt diese mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem ISM zur Bewilligung vor.

Zuständige Mitarbeiter

 


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