Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Beglaubigungen (allgemein)

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

In vielen Bereichen des täglichen Lebens besteht immer wieder das Erfordernis, die eigene Unterschrift oder Kopien wichtiger Dokumente beglaubigen zu lassen.

Man unterscheidet in 3 Arten von Beglaubigungen:

  • Amtliche Beglaubigung von Fotokopien / Abschriften
  • Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften

Amtliche Beglaubigung von Fotokopien / Abschriften

Voraussetzung für eine amtliche Beglaubigung von Fotokopien / Abschriften ist, dass das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die zu beglaubigende Fotokopie /Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde dient. Eine Kopie / Abschrift kann nur dann amtlich beglaubigt werden, wenn das entsprechende Original vorgelegt wird.

Amtlich beglaubigt werden häufig

  • Zeugnisse von Schulabgängern zur Bewerbung an Universitäten und Fachhochschulen
  • Zeugnisse zur Anmeldung an Meisterschulen
  • Approbationsurkunden von Ärzten
  • Nachweise über z.B. Beschäftigungszeiten in Rentenangelegenheiten

Personenstandsurkunden wie Geburts- Heirats- und Sterbeurkunden welche von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Lediglich Standesbeamte dürfen beglaubigte Ablichtungen oder Abschriften aus den von ihnen geführten Personenstandsbüchern erstellen.

Wird eine Ablichtung oder Abschrift einer Personenstandsurkunde benötigt, so muss diese bei dem jeweils zuständigen Standesamt direkt angefordert werden.

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

Eine amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist erforderlich, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle benötigt wird.

Benötigt ein Verlehrsteilnehmer z.B. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, so bedarf die Unterschrift im entsprechenden Anschreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg der amtlichen Beglaubigung.

Ist die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift vorgeschrieben, so kann diese nicht durch eine amtliche Beglaubigung ersetzt werden.

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist erforderlich, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist oder für Beglaubigungen, welche nicht auf die Vorlage bei einer bestimmten Behörde beschränkt sein sollen wie z.B.

  • Eintragungen im Grundbuch,
  • Löschungsbewilligungen von Eintragungen im Grundbuch,
  • Erbschaftsausschlagungen,
  • Eintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister.

Ist in einer solchen Angelegenheit nicht nur die Unterschrift, sondern das gesamte Dokument zu beglaubigen, ist hierfür ausschließlich der Notar zuständig.

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift kann durch eine notarielle Beurkundung ersetzt werden. Ist jedoch eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, kann diese nicht durch eine öffentliche Beglaubigung ersetzt werden. So bedarf z.B. ein Grundstückskaufvertrag mit den entsprechenden Unterschriften immer der notariellen Beurkundung.

Da die Beglaubigung einer Unterschrift der Identitätskontrolle einer bestimmten Person dient, ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich.

Für Beglaubigungen werden Gebühren nach dem Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz erhoben. Beglaubigungen in folgenden Angelegenheiten sind gebührenfrei

  • Arbeits- und Dienstleistungen einschließlich der Bescheinigungen zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen,
  • Besuch der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie der Hochschulen einschließlich der Bescheinigung zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen von Schülerinnen und Schülern sowie von Studentinnen und Studenten,
  • Beglaubigungen von Zeugnisabschriften und -fotokopien bis zum vierten Exemplar für Schulabgängerinnen und Schulabgänger allgemein bildender und berufsbildender Schulen, wenn die Beglaubigungen für Bewerbungszwecke (Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse) benötigt werden,
  • Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen,
  • Gnadensachen, Angelegenheiten der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Kriegsopferfürsorge,
  • Nachweise der Bedürftigkeit, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Zuständige Mitarbeiter

 


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