Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Denkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Die historisch gewachsenen Kulturlandschaften, Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das nachfolgender Generationen Möglichkeiten, sich individuell zu entfalten und sich mit dem Land zu identifizieren. Sie sind ein Stück Heimat.

Dieses kulturelle Erbe, Zeugnis unserer Geschichte, zu bewahren, ist auch Aufgabe des Staates.

Diese Verpflichtung des Staates bedeutet auch, dass er gestaltend bei Fragen der Denkmalpflege eingreift. Er wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die ihren historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er hilft Denkmaleigentümern durch Steuererleichterungen und finanzielle Zuwendungen den denkmalpflegerischen Mehraufwand für das Kulturdenkmal zu tragen, und er berät sie bei der fachgerechten Erhaltung.

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

In den Landkreisen und kreisfreien Städten sind die Unteren Denkmalschutzbehörden für den Schutz der Kulturdenkmäler und die Betreuung der Denkmaleigentümer zuständig.  

Da bauliche Veränderungen jeglicher Art denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig sind, bedarf es zunächst einer Abstimmung vor Ort am Objekt bzw. der schriftlichen Darlegung geplanter baulicher Instandsetzungsmaßnahmen. Danach bekommt der Denkmaleigentümer die entsprechende Genehmigung schriftlich zugestellt. Im Gegenzug besteht die Möglichkeit, die zur wohnlichen Nutzbarmachung des Objekts investierten Kosten gemäß §§ 7 und 10 EStG steuerlich geltend zu machen. Hierzu wird parallel zur denkmalrechtlichen Genehmigung seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde die sog. Eigentümererklärung (zweiseitiger Vordruck) herausgeschickt, die dann der Eigentümer rechtzeitig an das Landesdenkmalamt in Mainz überstellen sollte, um auch dort die Maßnahme anzukündigen, da von hier gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung für das zuständige Finanzamt erfolgt.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Denkmalpflege unterteilt sich hauptsächlich in

  • Baudenkmalpflege
  • Bodendenkmalpflege – Sie kümmert sich um Archäologie und Paläontologie (Fossilien)

Zuständige Mitarbeiter

 


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