Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Migration und Integration / Einwanderung / Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern

Leistungsbeschreibung

Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie

  • nach Deutschland nachziehen und
  • sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
  • "eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
  • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
    • Niederlassungserlaubnis,
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
    • Aufenthaltserlaubnis und
    • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
  • bei Ehegattennachzug zusätzlich:
    • Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
    • einfache Deutschkenntnisse des oder der Nachziehenden
  • bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
    • Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
    • Beherrschen der deutschen Sprache oder Vorliegen einer positiven Integrationsprognose (z.B. aufgrund Abstammung aus einem deutschsprachigen Elternhaus oder Besuch einer deutschsprachigen Schule) oder
    • Vorliegen eines besonderen Härtefalls
Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
  • Nachweis des Aufenthaltstitels Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • Nachweis der Familienzugehörigkeit (z.B. Geburts- und Eheurkunden, Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
  • bei Ehegattennachzug zusätzlich:
    • Nachweis des Mindestalters beider Eheleute
    • Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen der nachziehenden Person
  • bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
    • Nachweis der Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
    • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder einer positiven Integrationsprognose oder
    • Nachweis eines besonderen Härtefalls
Hinweis: Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Außerdem sind mitzubringen:

  • 1 biometrisches Passbild
  • aktuelle Haushaltsmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) - nicht älter als drei Monate.

Welche Gebühren fallen an?

  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die

  • in Deutschland aufgewachsen oder
  • im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:
  • Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
  • Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht 

Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Wichtiger Hinweis

Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. 

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 


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