Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Migration und Integration / Einwanderung / Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ermöglicht Ihnen als Angehöriger eines Drittstaates ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
  • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
  • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
  • Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen
Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Außerdem benötigen wir noch folgende Unterlagen:

  • 1 biometrisches Passfoto
  • aktuelle Einwohnermeldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 135,00 €
Vorkasse: Nein

Gebühr: 135,00 €
Vorkasse: Nein

Gebühr: 135,00 €
Vorkasse: Nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Wichtiger Hinweis

Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist. 

Bemerkungen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:

  • Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
  • Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
  • Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
  • Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

 


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