Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Renteneintrittsalter

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Fakten zum Renteneintrittsalter

Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise an. Bis zum Jahr 2029 erhöht sich somit die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Alle ab 1964 Geborene müssen dann bis 67 arbeiten, bis sie Anspruch auf die gesetzliche Rente haben. Doch warum wird das Renteneintrittsalter angehoben und ist es möglich, trotzdem früher in Rente zu gehen?

Gründe für die Rente ab 67

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Das heißt, dass derzeitige Beitragszahler durch ihre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung für die Rentenzahlungen der jetzigen Rentenbezieher aufkommen. Doch durch den demografischen Wandel gibt es immer weniger rentenversicherte Erwerbstätige, die mehr Rentner und Rentnerinnen finanzieren müssen. Zudem steigt die Lebenserwartung der Deutschen. Vor etwa 50 Jahren wurde die Rente im Durchschnitt knapp 10 Jahre gezahlt, heute sind es bereits 18 Jahre. 2030 werden es nach Angaben der Bundesregierung 20 Jahre sein.

Beitragsstabilität und gesicherte Finanzierung der Rentenversicherung

Bei einem ehemaligen Renteneintrittsalter von 65 Jahren hätte die gesetzliche Rentenversicherung Probleme bekommen, für die Renten der Pensionäre aufzukommen. Es gäbe dafür schlichtweg nicht genügend Beitragszahlungen. Eine höhere Regelaltersgrenze bedeutet schließlich auch, dass Arbeitnehmer zwei Jahre länger in die Rentenversicherung zahlen. Zudem soll durch die Entscheidung zur Rente mit 67 der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung stabil gehalten werden. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen durch längere Ausbildungszeiten später in das Berufsleben eintreten und daher später gesetzlich rentenversichert sind.

Früherer Renteneintritt möglich?

Für viele Verbraucher stellt sich die Frage: Werden genügend Jobs für ältere Arbeitnehmer geschaffen, sodass ein Arbeitsleben bis 67 Jahre möglich ist? Denn schon jetzt sind die wenigsten der über 60-Jährigen angestellt. Wer früher als mit 67 in Rente geht, muss Abschläge seiner Rentenzahlungen in Kauf nehmen. Die Rente verringert sich um 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter. Da der frühestmögliche Renteneintritt mit 63 Jahren möglich ist, ergibt sich ein maximaler Abzug von 14,4 Prozent.

Rente beziehen ohne Abzüge

Lediglich Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, können mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Für Arbeitnehmer, die bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, gibt es durch die längere Einzahlphase auch eine höhere Rente: Nach derzeitigem Stand sind es monatlich etwa 55 Euro im Westen bzw. rund 49 Euro im Osten mehr Rente.

Diskussionen um Rente mit 70

Experten sehen die Rente mit 67 nur als Zwischenlösung an. Denn angesichts der steigenden Lebenserwartung deutscher Bürgerinnen und Bürger und der sinkenden Geburtenrate wird eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre immer wieder diskutiert. Nur so könne die Rente der derzeitigen jüngeren Beitragszahler finanziert werden.

Quelle: rente.com

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Das Versicherungsamt der Kreisverwaltung Neuwied berät Sie in allen Fragen der Rentenantragstellung.

Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin. Die für die Antragsaufnahme notwendigen Unterlagen werden Ihnen bei der Terminvereinbarung mitgeteilt.

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