Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Prostituiertenschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz ist seit dem 01.07.2017 in Kraft. Es regelt zum einen die Beratung und die Anmeldung der im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen und zum anderen die Genehmigung von Prostitutionsstätten und von Einzelveranstaltungen.

Die Beratung und die Anmeldung der Einzelpersonen sind bei der Kreisverwaltung Neuwied organisatorisch dem Gesundheitsamt zugeordnet. Das Erlaubnisverfahren für die Prostitutionsstätten und für Einzelveranstaltungen ist beim Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten der Abteilung Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten angesiedelt.  

Die Definition des Prostitutionsgewerbes ergibt sich aus § 2 Abs. 3  des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG):

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

1. eine Prostitutionsstätte betreibt,

2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,

3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder

4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Unter diese Definition kann demnach auch die Wohnungsprostitution fallen. Auch hierfür muss u.U. eine Erlaubnis beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Neben dem eigentlichen Erlaubnisantrag muss für die Prostitutionsstätte ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Darüber hinaus werden der Antragsteller und gegebenenfalls die in dem Betrieb tätigen Stellvertreter auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Für die Stellvertreter muss dabei eine gesonderte Erlaubnis erteilt werden.

Neben der Erlaubnis nach dem ProstSchG muss für den Betrieb der Prostitutionsstätte auch die übliche gewerberechtliche Anmeldung genauso vorliegen, wie die baurechtliche Genehmigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 ProstSchG berechnen sich nach dem nötigen Zeitaufwand, betragen aber mind. 390 € (die Verlängerung mindestens 240 €). Die Gebühren für die Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG betragen mindestens 240 € (die Verlängerung mindestens 150 €).

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Zu den benötigten Formularen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 


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