STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT
DASHBOARD
STADTRADELN
ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.
Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.
Um auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.
- Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.
- Losradeln
Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.
Infos für Radler ohne Internetzugang
- Anmeldebogen für Team-Captains,
die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte
passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile
ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Anmeldebogen Teamcaptain - Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen,
die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den
Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte
Exemplare an die betreffenden Radler*innen.
Download Kilometererfassungsbogen - Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
- Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen
Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.
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Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).
Welche Gebühren fallen an?
Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Abgabefrist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit Schuljahr 2024/2025 ist der 15.03.2024.
Hier können Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit online stellen.
Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe: 17.05.2024 bis 17.06.2024
Bestellung der digitalen Lernmittel: 17.05.2024 bis 07.10.2024
Rechtsgrundlage
- § 3 Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (LernMFrhAuslV)
- Schulgesetz (SchulG)