Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Veterinärkontrollen bei Tiereinfuhren/-ausfuhren und innergemeinschaftlichen Verbringungen

Leistungsbeschreibung

Bei der Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union müssen die Tiere in der Regel von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem amtlichen Tierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. In manchen Fällen ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Bei der Einfuhr erfolgt eine Veterinärgrenzkontrolle an einer Grenzkontrollstelle.
 
Für das Verbringen von Tieren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss ebenfalls in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden.
 
Privater Reiseverkehr mit Heimtieren
Hunde, Katzen, Frettchen
 
Für den privaten Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere erleichterte Bestimmungen.
 
Für Verbringungen in die meisten EU-Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen durch Mikrochip gekennzeichnet sein und von einem vom ermächtigten Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis begleitet werden, in dem insbesondere eine wirksame gültige Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Die Mitgliedstaaten Großbritannien, Irland, Schweden und Malta stellen zusätzliche Anforderungen.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden, bedarf die Verbringung keiner Genehmigung.
 
Bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten Drittländern) im privaten Reiseverkehr nach Deutschland sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen, je nachdem, ob es sich um ein sogenanntes „gelistetes Drittland“ oder ein „nicht gelistetes Drittland mit unbekanntem bzw. unsicherem Tollwutstatus“ handelt.
Zur Abklärung, welche Bedingungen für das betreffende Drittland gelten, sollte man sich ggf. rechtzeitig mit einem Tierarzt oder der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung setzen.
Grundsätzlich müssen die Tiere über eine Kennzeichnung durch Mikrochip und eine wirksame gültige Tollwutschutzimpfung verfügen und von einer Veterinärbescheinigung (bzw. einem Heimtierausweis) begleitet werden.
 
Bei der Einfuhr aus einem nicht gelisteten Drittland sind zusätzlich der Nachweis von Tollwutantikörpern frühestens 30 Tage nach der Tollwutschutzimpfung mittels einer Blutuntersuchung und danach eine Wartezeit von 3 Monaten bis zur Einreise vorgeschrieben. Die Wartezeit entfällt, wenn die Blutuntersuchung bereits vor der Ausreise aus Deutschland durchgeführt wurde.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden, ist die Einfuhr möglich und bedarf keiner Genehmigung.
 
Andere Heimtiere
Für die innergemeinschaftliche Verbringung und die Einfuhr anderer Heimtiere wie Wirbellose, tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Nager und Hauskaninchen sind die veterinärrechtlichen Anforderungen beim zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung zu erfragen.
Für Reisen innerhalb der EU mit bestimmten Heimvögeln (Papageien, Sittiche) sind spezielle Gesundheitsbescheinigungen vorgeschrieben.
Bei exotischen Tieren sind gegebenenfalls artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
 
Gewerblicher Import von Tieren
Wer Tiere gewerblich aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern importieren will, z. B. um sie zu verkaufen, hat weiterreichende Vorschriften einzuhalten, die er beim zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung erfragen kann.
 
Ausfuhr von Tieren
Für die Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls mitzubringende Unterlagen bzw. Informationen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren fallen für Veterinärgrenzkontrollen sowie für die Ausstellung von Bescheinigungen, Genehmigungen und Heimtierausweise an. Die Gebührenhöhe kann bei der Veterinärbehörde erfragt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gegebenenfalls zu beachtende Fristen können bei der Veterinärbehörde erfragt werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei exotischen Tieren sind ggf. auch artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

 


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