Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Zulassung zum Heilpraktiker

Leistungsbeschreibung

Regelungen über die Zulassung zum Heilpraktiker finden sich im Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - HPG -) vom 18.02.1939, zuletzt geändert am 18.04.1975, und der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Danach bedarf derjenige, der die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 1 HPG). Über den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt (§ 3 der 1. DVO). Untere Verwaltungsbehörde ist in Landkreisen die Kreisverwaltung (§ 11 Abs. 2 der 1. DVO). Zuständiges Gesundheitsamt für die Überprüfung der Heilpraktikeranwärter ist in Rheinland-Pfalz landesweit die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen (§ 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern).


Für die Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung sind der Kreisverwaltung Neuwied folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Formloser Antrag auf Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Letztes Schulzeugnis
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis
  • Unterlagen über Heilpraktikerschule/ -ausbildung


  • Die Antragsunterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen, weitergeleitet; von dort wird Ihnen der Überprüfungstermin mitgeteilt.
    Weitere Hinweise zum Überprüfungsverfahren können Sie dem Merkblatt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen entnehmen.

    Nach bestandener Überprüfung wird die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) erteilt.

    Eine Überwachung der niedergelassenen Heilpraktiker im Kreis Neuwied erfolgt durch die Abteilung 11 - Gesundheitsamt - der Kreisverwaltung Neuwied (§§ 1 und 14 Abs. 2 des Landes-gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG). Nach § 14 Abs. 1 dieser Vorschrift haben die Angehörigen der Heilberufe den Beginn und die Beendigung einer selbständigen Be-rufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Zuständige Mitarbeiter

 


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