Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



DASHBOARD

STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Impfberatung

Leistungsbeschreibung

Impfungen sind wissenschaftlich anerkannte und kostengünstige Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Infektionskrankheiten. Die Durchimpfungsraten bei Kindern und Erwachsenen in Deutschland sind nicht ausreichend, um eine Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern, so dass es regional gelegentlich zu Krankheitsausbrüchen (z.B. Masern, Keuchhusten) kommt.  

Die Impfempfehlungen werden durch die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut jährlich aktualisiert.

Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre:  

Säuglinge und Kleinkinder sollen Grundimmunisierungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken erhalten. Neu ist die Empfehlung für eine Rotavirus-Schutzimpfung (Schluckimpfung) bei Säuglingen, Rotaviren sind die häufigste Ursache für Magen- Darm- Infektionen bei Kindern unter 5 Jahren. 

Standardimpfungen für Kinder ab 2 Jahren, Jugendliche und Erwachsene: 

 Im Alter von 5 bis 6 Jahren soll eine Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erfolgen. Der Impfschutz für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten einschließlich Kinderlähmung ist nach weiteren 10 Jahren zu erneuern.  

Bei Mädchen von 9 bis 14 Jahren wird eine Impfung gegen die wichtigsten Erreger von Gebärmutterhalskrebs (humanes Papillomavirus) empfohlen.

 Erwachsene sollen alle 10 Jahre eine Tetanus- und Diphtherieauffrischimpfung erhalten, die nächst fällige Impfung soll einmalig in Kombination mit Keuchhustenimpfstoff durchgeführt werden. Generell sollten Erwachsene bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Kinderlähmung entsprechende Nachimpfungen erhalten. 

Nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impfstatus unbekannt ist, sollten eine einmalige Masernimpfung (vorzugsweise Masern-Mumps-Rötelnimpfstoff) erhalten. Für den gleichen Personenkreis gilt die Empfehlung einer einmaligen Mumpsnachimpfung, wenn in Gesundheitsdienstberufen mit unmittelbarer Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene gearbeitet wird.  

Frauen im gebärfähigen Alter mit Kinderwunsch sollen zweimal gegen Röteln und Windpocken geimpft sein. 

Senioren (>= 60 Jahre) sollen eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken erhalten, Wiederholungsimpfungen im Abstand von 6 Jahren sind angezeigt nach individueller Indikationsstellung.  Die Pneumokokkenimpfung ist auch empfohlen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung zum Beispiel durch Immundefekte, bösartige Neubildungen, nach Knochenmarktransplantation sowie bei chronischen Erkrankungen des Herzens und der Atemorgane sowie bei Stoffwechselkrankheiten.

Jährliche Grippeimpfungen im Herbst sind angezeigt bei Personen über 60 Jahre, bei Kindern (im Alter von 2 bis 6 Jahren vorzugsweise Sprühimpfstoff als Nasenspray) und jüngeren Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herz-Kreislaufsystems, der Leber- und Nieren, bei Diabeteserkrankung und anderen Stoffwechselkrankheiten, bei Erkrankungen des Immunsystems, bei Bewohnern von Pflegeheimen, bei medizinischem Personal und bei Personen in Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr. 

Auch gilt die Empfehlung zur Grippeimpfung für alle Schwangere ab dem mittleren Schwangerschaftsdrittel und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab Schwangerschaftsbeginn.
Ebenso wird die Grippeimpfung empfohlen für Betreuungspersonen von Erkrankten mit bestimmten Grundkrankheiten wie z.B. dialysepflichtiger Nierenerkrankung oder Immunschwäche. 

Die Impfungen werden durch Ihre behandelnden Ärzte/innen zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt.

Auslandsimpfberatung

Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über empfohlene bzw. vorgeschriebene Impfungen.

Für Informationen dazu wenden Sie sich bitte an ihren Hausarzt, an ihren Reiseveranstalter oder an ihrer Krankenkasse.  

Weitere Informationen/Rechtgrundlagen:
Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut

Stand: 04/2018 

 


Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.