Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Teaser

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Die Infektionsschutzbelehrung kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise unter dem Punkt "Verfahrensablauf".

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied
  • Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels BundID (empfohlen) oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung.
  • Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit.
  • Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:
    • Empfehlung: Bei einer Registrierung mittels BundID müssen Sie anschließend die Gebühren an uns überweisen. Nach Zahlungseingang übermitteln wir Ihre Bescheinigung über Ihre BundID. Hierüber werden Sie automatisiert per E-Mail benachrichtigt.
    • Alternative: Bei Durchführung der Online-Belehrung ohne Registrierung müssen Sie anschließend die Gebühren an uns überweisen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Bescheinigung von uns per Post.
    • Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft, nach Freigabe durch das Gesundheitsamt erhalten Sie ihre Bescheinigung auf einem der o.g. Wege, je nachdem ob Sie sich mittels BundID Registriert haben oder die Belehrung ohne Registrierung durchgeführt wurde.

Angaben zur Überweisung:

  • Bitte überweisen Sie die Gebühren in Höhe von 30€ im Anschluss der Belehrung unter Angabe folgender Daten:
  • Empfänger: Kreisverwaltung Neuwied
     Bank: Sparkasse Neuwied
     IBAN: DE78 574 501 20 0000 0090 76
     Verwendungszweck: Als Verwendungszweck geben Sie dabei bitte das Kassenzeichen "DEB-107426" und den Namen des Teilnehmers an.
     Beispiel: "DEB-107426 Vorname Nachname"

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Bescheinigung erst zusenden können, wenn der Zahlungseingang bei uns zu verzeichnen ist. Die Zustellung kann somit einige Tage dauern. 

Voraussetzungen

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an.

Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos:

  1. Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten,
  2. Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten,
  3. Personen, die beschäftigt werden sollen
  1. als Vorschülerinnen oder Vorschüler,
  2. zur Berufsausbildung,
  3. als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten

oder

  1. zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten

       oder

  1. Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bescheinigung über die durchgeführte Infektionsschutzbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nicht älter als 3 Monate sein.

Online-Verfahren

Zugeordnete Abteilungen

 


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