Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Netzwerkkoordination

Leistungsbeschreibung

Das Recht und die Pflicht, Kinder zu erziehen und zu pflegen liegt grundsätzlich bei den Eltern (vgl. Artikel 6 GG). Eltern dabei zu unterstützen, ihren Rechten und Pflichten dem Wohle des Kindes entsprechend nachzukommen, ist die Aufgabe verschiedener Akteure, die gemeinsam ein Netzwerk bilden.

In den vergangenen Jahren sind sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene verschiedene Gesetze zur Verbesserung des Kinderschutzes in Kraft getreten. Zu den Maßnahmen der Gesetze gehören u.a. die Ausrichtung so genannter Netzwerkkonferenzen für diejenigen Berufsgruppen, die in ihrer Arbeit mit Kindern in Berührung kommen und der Auf- und Ausbau so genannter Früher Hilfen. Auch wurde ein Beratungssystem bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeführt, das u.a. auch Ärzte, Hebammen und Lehrer bei der Einschätzung einer Gefährdungssituation unterstützt. 

Das rheinland- pfälzische Kinderschutzgesetz stellt die engere Verzahnung von Jugend- und Gesundheitshilfe in den Fokus. 

Das Bundeskinderschutzgesetz hat u.a. durch die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ zunächst den Auf- und Ausbau Früher Hilfen gefördert. 

Um die vielfältigen Aufgaben, die mit dem Inkrafttreten der Gesetze einhergehen, bewältigen zu können, hat die Kreisverwaltung Neuwied eigens eine Stelle eingerichtet: die so genannte Netzwerkkoordination. Die Stelle der Netzwerkkoordination gehört dem Kreisjugendamt an.

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 


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