Mehr Geld für die Jugendarbeit - Neue Richtlinien für Ferienfreizeiten

Kreis und Stadt Neuwied erhöhen Fördersummen für Betreuungsangebote und Jugendleiterausbildungen

Kreis und Stadt Neuwied unterstützen die Veranstalter von Betreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche künftig deutlich stärker. Der Jugendhilfeausschuss hat dazu die entsprechenden Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit angepasst. So gibt es beispielsweise bei Ferienfreizeiten mit Übernachtung künftig je Teilnehmer und Betreuer 3 Euro Zuschuss, ohne Übernachtung 2,50 Euro. Bislang waren es in beiden Fällen 1,50 Euro. Darüber hinaus wird der bürokratische Aufwand für Eltern, die den Eigenanteil an einem Angebot der Jugendarbeit nur zum Teil selbst finanzieren können, deutlich verringert. Künftig reicht als Nachweis für einen Antrag auf Einzelförderung ein Sozialleistungsbescheid, beispielsweise die Wohngeldberechtigung, um einen Zuschuss zur Finanzierung des Freizeitangebots zu erhalten.

Foto: Wissen um den steigenden Bedarf von Ferienfreizeiten & Co. und freuen sich, dass Stadt und Kreis die Anbieter von Betreuungsangeboten künftig stärker unterstützen können: (von links) Bürgermeister Peter Jung, Aileen Falkenburg (Kreisjugendamt), Simone Höhner (Kreisjugendpflege), Jürgen Gügel (KiJub), Marc Maier (Kreisjugendpflege) und Landrat Achim Hallerbach. Auch in Sachen Aus- und Weiterbildung von jungen Menschen werden die Sätze angehoben. Bei Lehrgängen – zum Beispiel von Jugendfeuerwehren, Pfadfindern oder Musikvereinen – gibt es jetzt 7 Euro pro Seminartag und Teilnehmer von Stadt bzw. Kreis. Vorher waren es 3 oder 4 Euro (ohne/mit Übernachtung). Verdoppelt wird die Unterstützung bei der Anschaffung von pädagogischem Material: Beim Kauf von Pedalo, Slackline, Billardtisch, Kicker & Co. werden bis zu einer Maximalsumme von 500 Euro die Hälfte der Kosten übernommen (vorher 25 Prozent, max. 400 Euro). Für die Instandsetzung von Jugendräumen oder für neues Mobiliar können jährlich ebenfalls 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, insgesamt bis zu 500 Euro, als Zuschuss beantragt werden (vorher: alle zwei Jahre).

„Unsere Jugendämter haben in den vergangenen Jahren eine stetig wachsende Nachfrage nach Betreuungsangeboten verzeichnet. Auf der anderen Seite mussten die Träger aber scharf kalkulieren, um ihre Angebote überhaupt aufrecht erhalten zu können, ohne die Teilnahmegebühren für Kinder und Jugendliche deutlich zu erhöhen und für manche Eltern damit unfinanzierbar zu machen. Nun ist noch die Inflation hinzugekommen“, sagt Landrat Achim Hallerbach und stellt fest: „Um ein pädagogisch qualifiziertes Angebot zu erhalten, müssen wir die Förderung dauerhaft anheben. Das ist gut investiertes Geld!“

Ähnlich sieht es Neuwieds Bürgermeister Peter Jung, der darauf hinweist, dass die Förder-sätze schon während der Corona-Pandemie erhöht worden waren. „Das wird nun verstetigt und teilweise nochmals verbessert“, sagt er und betont außerdem, „dass Jugendarbeit im Wesentlichen auf das Engagement der ehrenamtlich Aktiven in unseren Vereinen und auf die freien Träger der Jugendhilfe zurückgeht.“ Sie sollen stärker unterstützen werden, macht er deutlich und weist darauf hin, dass mit den neuen Richtlinien auch der Betreuer-Schlüssel verbessert wird. Will heißen: Künftig kann pro fünf Teilnehmer ein Betreuer bezuschusst werden. Bislang galt ein Verhältnis von 1:7.

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