Aufgaben des Beirates

Im Landkreis Neuwied gibt es zwei Beiräte. Eine Gebietskörperschaft ist verpflichtet, eine Interessenvertretung für Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten, wenn der Anteil der Bürgerinnen und Bürger mit ausländischen Pass mehr als 5.000 Personen umfasst. Dies ist im Landkreis ebenso wie in der Kreisstadt Neuwied der Fall. Beide Beiräte haben in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich folgende Aufgaben:

  • Einbringen der Erfahrungen und Kompetenzen von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund
  • Netzwerke knüpfen und ausbauen
  • Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis Neuwied wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen
  • Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses
  • Erörterung der Belange von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund
  • Erörterung von Fragen der kommunalen Integrationspolitik
  • Vertretung gegenüber den Organen des Landkreises. Der Beirat kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.



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