Vogelgrippefall in der VG Puderbach bestätigt

Veterinäramt verfügt Aufstallpflicht – Alle Geflügelhaltungen müssen angemeldet sein

Erst kürzlich haben Forscher gemeldet, dass die bislang stärkste Geflügelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die Tierseuche wurde in einer Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen für die VG Puderbach verfügt.

„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird. Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dar“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt die Maßnahme.

Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend die Unterbringung in einem geschlossenen Stall. Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet.

Sämtliche Geflügelhaltungen – Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-/Reb-/Truthühner, Tauben, Wachtel und Zugvögel – sind zudem beim Veterinäramt anzumelden. Die Zahl der gehaltenen Tiere spielt dabei keine Rolle. Degenhardt macht darauf aufmerksam, dass alle tot aufgefundenen Vögel (Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher, Möwenartige) ebenfalls zu melden sind. Verendete Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden. Geborgen und abgeholt werden diese Tiere dann ausschließlich durch Mitarbeiter des Veterinäramtes. Verendete Singvögel, Krähen, Elstern und ähnliche Vogelarten sollen nicht gemeldet werden.

Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter zudem eindringlich, verstärkt Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu finden Sie hier.

Das Risiko für Menschen, an einer H5N1-Infektion zu erkranken, wird von den Experten weltweit als äußerst gering eingeschätzt.

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