Mittagsverpflegung

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Leistungsbeschreibung

Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Einige Schulen in Rheinland-Pfalz bieten ihren Schülern ein warmes Mittagessen zum Beispiel im Rahmen eines Ganztagsschulangebots an. 

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

In allen Ganztagsschulen in Trägerschaft des Landkreises Neuwied erhalten die Schülerinnen und Schüler mittags in der Mensa ein gesundes warmes Mittagessen.

Wie Sie Ihr Kind für das Mittagessen anmelden, erfahren Sie bei der Schule oder im Schulverwaltungsreferat der Kreisverwaltung, Telefon: 02631/803-365 oder -252.

Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Schulmittagessen allein aufzubringen, können folgende Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen:

  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden vom zuständigen Sozialamt bzw. Jobcenter übernommen.

Bitte den Antrag an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde senden

(Stadt Neuwied = Stadtverwaltung Neuwied, Landkreis Neuwied = Kreisverwaltung Neuwied,

Westerwaldkreis = Jobcenter Montabaur, Landkreis Altenkirchen = Kreisverwaltung Altenkirchen)

Sie müssen dann selbst lediglich 1,00 € pro Essen für Ihr Kind zahlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular

Welche Gebühren fallen an?

Auskunft zur Kostenbeteiligung erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreie Stadt bzw. der Schule.

Eltern mit mehreren Kindern, die am Essensangebot teilnehmen, zahlen in der Regel einen ermäßigten Beitrag.

Einkommensschwache Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschüsse, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Hier werden die Kosten für ein Mittagessen vollständig erstattet.

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

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