Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Fokus

Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen informiert sich über wichtige Themen rund um das Thema Betreuungsrecht

Mit Krankheit oder gar der eigenen Sterblichkeit setzt sich niemand gern auseinander. Vorsorgende Verfügungen sind daher ein Thema, das gern auf die lange Bank geschoben wird. Wichtig sind sie trotzdem. Und deshalb hatte sich der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis Neuwied Axel Hillenbrand vom AWO-Betreuungsverein als Referenten zu diesem Thema eingeladen eingeladen.

„Sinnvoll ist es auf jeden Fall - gerade in Bezug auf die Patientenverfügung – regelmäßig noch einmal zu lesen, was man vielleicht vor Jahren verfasst hat, um zu prüfen, ob dies auch noch mit den Vorstellungen von heute übereinstimmt“, machte Hillenbrand in seinem Fachvortrag deutlich. Sehr hilfreich sei ein „Vorsorgeordner“, in dem alle relevanten Schriftstücke gesammelt werden.

Vordrucke und wichtige Informationen erhält man auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter https://www.bmjv.de. „Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neuwied steht das kostenlose Beratungsangebot der Betreuungsvereine zur Verfügung. Dieses sinnvolle und wichtige Angebot kann jedem empfohlen werden, der sich mit den Themen der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung auseinandersetzen und Vorkehrungen für einen hoffentlich nicht eintreffenden Fall treffen möchte“, ergänzte der Kreis-Beigeeordnete Michael Mahlert.

Nach einem regen Austausch wurde in der Beirats-Sitzung eine weitere Beratungsstelle vorgestellt: Laura Rockenfeller, Leiterin der EUTB-Stelle (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) in Waldbreitbach, stellte das vielfältige Tätigkeitsfeld ihrer Einrichtung vor. In den bundesweit eingerichteten EUTB-Stellen sind Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zu finden. Die Beratungstätigkeit ist für die Hilfesuchenden kostenfrei. Besonders zeichnet die Beratungsstellen aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entweder selbst eine Behinderung haben oder nah verwandt sind mit jemandem, der eine Behinderung hat. So können neben dem Expertenwissen auch eigene Erfahrungen in die Beratungsarbeit einfließen. „Die Netzwerke unter den EUTB-Stellen sind so gut, dass wir bei speziellen Fragen auch untereinander Kontakte und Informationen vermitteln. Durch die sogenannte peer-to-peer-Beratung können die Bedarfslagen der Hilfesuchenden besonders gut erfasst und zielgerichtet Hilfe/Unterstützung organisiert werden“, erläutert Rockenfeller.


Kontaktdaten der Beratungsstellen

Betreuungsvereine im Landkreis Neuwied:

Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Neuwied e.V.:
Marktstraße 88, 56564 Neuwied; Tel.: 02631 3459 -330, -444- -480; axel.hillenbrand@awo-betreuungsrecht.de

Betreuungsverein SKFM Neuwied e.V.:
Tannenbergstraße 14, 56564 Neuwied; Tel.: 02631 20050; klein@skfm-neuwied.de

EUTB-Stelle im Landkreis Neuwied:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Waldbreitbach, Buchenstraße 5, 56588 Waldbreitbach; Tel. 02638  94 92 351; info@eutb-az.de

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