⇑ / Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Leistungsbeschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
In Deutschland sind pro Jahr fast 30 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Inzwischen sind psychische Leiden einer der häufigsten Gründe für Fehltage und zählen zu einer der wichtigsten Ursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. Damit Betroffene eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten, sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote gemeinde- und wohnortnah vorgehalten werden.
Mit der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform hat der Landkreis Neuwied die Verantwortung für die Planung und Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung im Landkreis übernommen. Der Landkreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen und im September 1997 eine eigenständige Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie eingerichtet.
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Hilfen und Unterstützung an, damit Betroffene rechtzeitig psychosozial betreut werden und koordiniert die weitergehende Hilfen.
Mit dem Marienhaus- Klinikum St. Antonius Waldbreitbach wurde für Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr die Übernahme der Pflichtversorgung für den Landkreis Neuwied vereinbart.
Die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung der Region wird durch das Johanniter- Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie sichergestellt.
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen(PsychKHG)