Heimliche Blicke - Warum wir bei Brillen jetzt genauer hinschauen müssen

Das Kernproblem dieser Brillen liegt in ihrer Unauffälligkeit. Im Gegensatz zu Smartphones, die man deutlich anheben und ausrichten muss, um ein Foto oder Video aufzunehmen, reicht bei Smart Glasses oft ein unauffälliges Tippen am Brillenbügel oder ein Sprachbefehl. Integrierte Minikameras zeichnen das Geschehen nahtlos aus der Ich-Perspektive auf. Für Außenstehende ist dabei kaum erkennbar, ob das Gegenüber gerade eine normale Sehbrille trägt oder heimlich Bildmaterial anfertigt. Zwar verfügen viele Modelle über kleine LED-Leuchten, die eine laufende Aufnahme signalisieren sollen, doch diese Lichter sind in hellem Tageslicht, bei Bewegung oder aus der Distanz leicht zu übersehen oder lassen sich manipulieren.

Diese unauffällige Technik macht es Tätern sehr leicht, heimlich Bilder von Frauen zu machen. Ein bekanntes Problem ist das sogenannte „Upskirt-Fotografieren“ – also das heimliche Fotografieren unter den Rock oder das Kleid. Ohne es zu bemerken werden Frauen immer wieder fotografiert oder gefilmt. Bisher war für solche Übergriffe eine sichtbare Kameraführung nötig, die das Risiko des Entdecktwerdens erhöhte. Smart Glasses senken die Hemmschwelle für Täter drastisch. Opfer bemerken die Verletzung ihrer Intimsphäre oft überhaupt nicht oder erst dann, wenn das Bildmaterial bereits im Internet verbreitet wird.

Verlässliche bundesweite Fallzahlen speziell zu Smart Glasses gibt es bisher nicht. Das liegt auch daran, dass viele Betroffene nie erfahren, dass sie gefilmt wurden, und Täter kaum zu ermitteln sind, weil die Aufnahmen meist anonym ins Netz gestellt werden.

Die Gefahr endet jedoch nicht bei der bloßen Aufnahme. Gekoppelt mit künstlicher  Intelligenz und Gesichtserkennungs-Software im Internet ermöglichen es diese Brillen in naher Zukunft, fremde Personen im Vorbeigehen zu identifizieren. Ein kurzer Blick im Bus könnte genügen, um den Social-Media-Account, den Arbeitsplatz oder den Wohnort einer Frau zu ermitteln. Das Missbrauchspotenzial für Stalking und digitale Belästigung (Cyberstalking) erreicht damit eine völlig neue, bedrohliche Dimension. Der öffentliche Raum verliert dadurch seine Anonymität, die für viele Frauen auch ein Stück Schutzraum bedeutet.

Es bedarf einerseits einer geschärften gesellschaftlichen Aufmerksamkeit für diese neue Form der Grenzüberschreitung. Betroffene müssen wissen, dass heimliche Aufnahmen kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat darstellen (§ 201a StGB - Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen). Andererseits sollten auch Betreiber von öffentlichen Einrichtungen, Freibädern oder Kulturstätten proaktiv über Hausordnungen und klare Verbote für kamerafähige Wearables nachdenken. Digitaler Gewaltschutz sollte zu einem festen Bestandteil unserer Gesellschaft werden.

Wer sich beim Filmen beobachtet fühlt oder es mitbekommt, kann die Person direkt ansprechen und verlangen, dass die Aufnahme gelöscht wird. Außerdem sollte das Aufsichtspersonal hinzugezogen werden. Bäderbetreiber reagieren in der Regel streng auf solche Verstöße und können Hausverbote aussprechen. Im Ernstfall hilft auch der Anruf bei der Polizei unter 110.

Solange es kein bundesweites Verbot von Smart Glasses gibt, entscheidet oft der Zufall über den Schutz Betroffener vor heimlichen Aufnahmen. Und daher bleibt erst mal nur ein Mittel wirksam, das wir alle einsetzen können: genauer hinsehen, ansprechen, und bloß nicht wegschauen.

Susanne Christ, Gleichstellungsbeauftragte