Foto: Laura Nickel, (c)Klima-Bündnis

STADTRADELN NEUWIED VOM 05.05. BIS 25.05.24 - MACH MIT



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STADTRADELN

ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob du bereits jeden Tag fährst oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs bist. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn du ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hättest.

Wir glauben, man kann den Menschen viel über die Vorteile des Radfahrens erzählen. Am wirksamsten überzeugt man sie aber, wenn sie für 21 Tage einfach mal selbst aufs Rad steigen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

Um  auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist  und wo noch nachgebessert werden muss.

  1. Registrieren
    Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken.

       

  2. Losradeln
    Wenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden.

Infos für Radler ohne Internetzugang

  • Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung zum Radelkalender nutzen. Bitte passe den Anmeldebogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Anmeldebogen Teamcaptain
  • Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer:innen, die ihre geradelten Kilometer nicht eintragen. Bitte passe den Erfassungsbogen den lokalen Gegebenheiten an und verteile ausgedruckte Exemplare an die betreffenden Radler*innen. 
     Download Kilometererfassungsbogen
  • Kein Wettbewerb ohne Spielregeln. Dieses Dokument solltest Du kennen. Download Spielregeln
  • Bedienungsanleitungen für die Teilnehmer*innen, die vielleicht einen kleinen Leitfaden brauchen. Download Bedienungsanleitungen

Über stadtradeln.de oder die STADTRADELN-App kann man angeben, wenn etwas mit dem Radweg nicht stimmt, Ideen und Wünsche äußern. Diese werden im Anschluss ausgewertet und geprüft, welche Meldungen schnell umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen.



/ Einbürgerung beantragen

Leistungsbeschreibung

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
  • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
  • Unterhaltsfähigkeit,
  • ausreichende Deutschkenntnisse,
  • staatsbürgerliches Grundwissen,
  • keine Mehrstaatigkeit,
  • nicht bestraft,
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.  

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache:

Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind in der Regel nachgewiesen, wenn eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration u. Flüchtlinge (BAMF) oder Integrationskursträgers über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses vorliegt oder das Zertifikat Deutsch (Stufe: B 1 GERR) oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben wurde.

Ausreichende Sprachkenntnisse sind u.a. auch nachgewiesen, wenn eine deutsche Schule oder Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Rechts-/Gesellschaftsordnung u. der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest):

In der Regel werden diese Kenntnisse durch einen bestandenen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Der Nachweise der erforderlichen staatsbürgerlichen  Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der/die Einbürgerungsbewerber/-in einen Abschluss (mindestens Berufsreife) einer deutschen Hauptschule /RealschulePlus oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule oder den erfolgreichen Abschluss einer Berufsschule nachweisen kann.

Informationen zur Einbürgerung im Ldkrs. Neuwied

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

Rechtsgrundlage

Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

Anträge / Formulare

Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

Formulare

Zuständige Mitarbeiter

 


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