DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Vorsorgevollmacht

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre Zukunft selbstbestimmt gestalten, ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden oder auch nur sicherstellen wollen, dass im Notfall sofort gehandelt werden kann, dann sollten Sie schon jetzt eine andere Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Das kann im Wege einer Vorsorgevollmacht geschehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber –auch in den Fällen, in denen das Gesetz nicht ausnahmsweise zwingend eine Form für die Vollmacht vorsieht- zur Sicherheit und auch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch die Broschüre

Formulare

Zugeordnete Abteilungen

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