DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Finanzierung und Förderung / Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung / Dorferneuerung Öffentliche – Förderung für Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Leistungsbeschreibung


Leistungsbeschreibung:

  • Die Dorferneuerung ist ein zentrales Förderinstrument des Landes Rheinland-Pfalz. Sie unterstützt Gemeinden und Ortsbezirke mit bis zu 3.000 Einwohnern dabei, ihre Dörfer als lebenswerte Orte für alle Generationen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verbesserung der Infrastruktur, die Belebung der Ortskerne, die Förderung des gemeinschaftlichen Lebens sowie Maßnahmen zum Klima-, Umwelt- und Denkmalschutz. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:
  • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze,
  • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs,
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung,
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,
  • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft,
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes,
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.


Was kann gefördert werden (beispielhafte Aufzählung):

  • Dorfmoderation (Informations-, Bildungs- und Beteiligungsformate zur Dorfentwicklung),
  • Erstellung oder Fortschreibung eines Dorferneuerungskonzeptes,
  • Bau, Umbau oder Erhalt dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrfunktionsräume),
  • Investitionen in kulturelle, soziale oder ökologische Projekte (z. B. Jugendräume, Beratungsstellen, Initiativen für ältere Menschen),
  • Dorfläden, Cafés, Treffpunkte zur Stärkung der Grundversorgung und des Gemeinschaftslebens,
  • Erhalt, Um- und Ausbau ortsbildprägender Gebäude,
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz (z. B. Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bis zu 75 % der förderfähigen Kosten bei kommunalen Vorhaben;
  • bei Maßnahmen, die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, bis zu bis zu 90 % der förderfähigen Kosten,
  • ganzheitliche Prozessbegleitung in anerkannten Schwerpunktgemeinden bis max. 20.000 Euro,
  • Dorfmoderation können mit bis zu 90 % der förderfähigen Kosten und bis zu 15.000,- Euro gefördert werden,
  • Neuaufstellungen und Fortschreibungen besehender Dorferneuerungskonzepte können bis zu 90 % der förderfähigen Kosten und bis zu 10.000,-Euro gefördert werden.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Vorhaben muss im Maßnahmenkatalog des Dorferneuerungskonzeptes enthalten sein,
  • Die Gemeinde muss sich aktiv an der Planung beteiligen und die Bürger einbinden,
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein,
  • Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen im Ortskern.

Wie läuft das Antragsverfahren?

  • Die Gemeinde reicht einen Antrag bei der Kreisverwaltung ein (Frist: bis 15. September für das Folgejahr),
  • Die Kreisverwaltung prüft den Antrag und ergänzt diesem um die notwendigen Stellungnahmen, insbesondere der Kommunalaufsicht und leitet den Anträge an die ADD weiter. Die ADD leitet die Förderanträge an das Ministerium (MDI) als Bewilligungsbehörde weiter,
  • Nach der Bewilligung des Antrages darf mit dem Projekt begonnen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformulare (www.add.rlp.de)
  • Angaben zur Haushalts.- und Finanzlage
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Pläne, Fotos, Kostenschätzungen
  • Auszug aus dem Dorferneuerungskonzept

Zugeordnete Abteilungen

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