Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

/ Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Leistungsbeschreibung

Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Verkauf von Waren aller Art
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Veranstaltungen und Straßenfeste

Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •     Hauptantrag:
    -    Formlos oder per Formblatt
  • Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
    -    Maßstabsgerechter Lageplan
    -    Fotos / Zeichnungen der Örtlichkeit
    -    Baustelleneinrichtungsplan

Unter anderem:

  • schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan usw.
  • schriftliche Bestätigung des Veranstalters dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfernstraßengesetz bzw. der entsprechenden Bestimmungen in den Straßengesetzen der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. (Kostenübernahmeerklärung (als Teil der Veranstaltererklärung)),
  • Veranstaltererklärung
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der StVB über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
  • Streckenplan
  • Versicherungsnachweise (z.B. für Unfallversicherung)
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Fristtyp: Antragsfrist
    Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
     
  • F risttyp: Geltungsdauer
    Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
     
  • Fristtyp: Widerspruchsfrist
    Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.

Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen - bei großen und vor allem auch gebietsübergreifenden Veranstaltungen entsprechend früher (erweitertes Anhörverfahren erforderlich).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Sondernutzung.

Vom Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlage

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Eine Erlaubnis kann nach schriftlichem Antrag erteilt werden.

Für das Verfahren wurden vom Bundesverkehrsministerium entsprechende Formblätter herausgegeben, die in der Regel auch bei den Straßenverkehrsbehörden erhältlich sind. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (u. a. Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.

Bemerkungen

Wegen der Komplexität gerade bei Großveranstaltungen aber auch wegen der grundsätzlichen Koordination der Veranstaltung zu anderen Verkehrsereignissen (z.B. Arbeitsstellen an Straßen etc.) empfiehlt es sich eine telefonische Kontaktaufnahme frühzeitig mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde herbeizuführen, bei der auch weitere Details und Einzelheiten erörtert werden können.


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