⇑ / Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:
- Meisterin oder Meister
- Fachwirtin oder Fachwirt
- Technikerin oder Techniker
- Erzieherin oder Erzieher
Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.
Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:
- Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
- Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt
Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem
- öffentlichen Träger,
- staatlich anerkannten Träger oder
- zertifizierten Träger.
Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.
Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.
Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.
Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.
Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.
Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:
- Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
- über bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
- sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und erwerbstätig waren.
Rechtsgrundlage
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Kita-Sozialarbeit unterstützt niedrigschwellig Familien bei der Bewältigung persönlicher Krisen und Probleme am Lebens- und Bildungsort Kita und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Entsprechend dem Bedarf an individueller Beratung
in Erziehungsthemen und der Vernetzung zu bestehenden Angeboten und Institutionen
im Sozialraum unterteilt sich die Säule Kita-Sozialarbeit in die Schwerpunkte
Einzelfallberatung und Vernetzung.
Schwerpunkt Vernetzung – Netzwerkende
Aufgabenbeschreibung:
Netzwerkende (Erzieher/Erzieherinnen)
übernehmen eine Lotsenfunktion, indem sie Familien in weitere Hilfssysteme
vernetzen und vermitteln. Sie fördern die Vernetzung der Familien untereinander
sowie die Vernetzung der Kita und Familien im Sozialraum. Dazu gehört beispielsweise
die Weiterentwicklung von Angeboten und Projekten für Familien, wie z.B.
Spielplatztreffen, Elterncafés oder themenspezifische Elternabende. Darüber
hinaus pflegen und nutzen sie vorhandene Ressourcen des Sozialraums, um ein
Netzwerk zu schaffen und zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt ist die
Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte für familiäre und sozialräumliche
Bedarfe.
Schwerpunkt Einzelfallberatung – Kita-Sozialarbeitende
Aufgabenbeschreibung:
Kita-Sozialarbeitende
(Sozialpädagogen/Sozialarbeitende) bieten sozialpädagogische Beratung und
Begleitung für Fa-milien an. Sie vernetzen und vermitteln Familien in weitere
Hilfssysteme und bieten fachliche Beratung der pädagogischen Fachkräfte bei
besonderen Problemlagen an, beispielsweise durch Beobachtung und darauf
basierende Erziehungsplanung. Zudem unterstützen sie das Kita-Team durch
kollegiale Fallberatung, mit einem besonderen Fokus auf das Kind im Sozialraum.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist die Förderung der Entwicklung
einzelner Kinder,
indem sie deren Bedarfe ermitteln, Förderpläne erstellen
sowie pädagogische Maßnahmen planen und durchführen.
Die Angebote der interkulturellen Arbeit richten sich an alle am Lern‐ und Lebensort Kita beteiligten Personengruppen. Insbesondere versteht sich die interkulturelle Fachkraft als Ansprechpartner für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund.
Aufgabenbeschreibung:
Interkulturelle Fachkräfte (Erzieher/Erzieherinnen)
begleiten intensiv die Kinder und übernehmen die sprachliche Vermittlung,
beispielsweise bei der Eingewöhnung. Sie bieten gezielte Sprachförderung durch
Einzel- oder Gruppenarbeit an. Darüber hinaus planen, organisieren und führen
sie interkulturelle und kulturelle Aktivitäten und Angebote durch, wie Feste
von Religionen oder Elterntreffen. Sie sensibilisieren die pädagogischen
Fachkräfte für die Ressourcen und Bedarfe verschiedener Kulturen und fördern so
das interkulturelle Verständnis im Team.
Aufgabenbeschreibung:
Die zentrale Aufgabe der Koordination besteht darin, die Implementierung und Umsetzung des Sozialraumbudgetkonzepts zu steuern um sicherzustellen, sodass es erfolgreich in den Kindertageseinrichtungen eingeführt und angewendet wird. Ein weiterer Bestandteil ist die Durchführung der vorgeschriebenen Evaluation, die darauf abzielt, die Effektivität und Effizienz des Konzepts zu überprüfen und es kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Koordination ist verantwortlich für die Beratung und Unterstützung von Kitas und Trägern bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Kita-Sozialarbeit. Dies umfasst die fachliche Aufsicht und die Sicherstellung, dass die jeweiligen Maßnahmen und Projekte den definierten Standards und Zielsetzungen entsprechen. Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich ist die Schärfung und Weiterentwicklung des Profils des eingesetzten Personals. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Vernetzung und Koordination der Fachkräfte sowie der Sicherstellung ihrer Anbindung an die sozialräumlichen Angebote. Dies umfasst die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und die Integration von sozialräumlichen Ressourcen und Unterstützungsangeboten in die Arbeit der Kitas.