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Leistungsbeschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.
Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Unterhaltsvorschuss kann bei der Kreisverwaltung Neuwied online beantragt werden:
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Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
- Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
- Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
- Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
- Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.
Zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Voraussetzungen
- Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
- Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
- Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
- Sie sind nicht (neu) verheiratet
- Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
- Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
- Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
- Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
- Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
- Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
- gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile
Welche Fristen muss ich beachten?
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Rechtsgrundlage
Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG_RL)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1 Absatz 3 Berechtigte
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Online-Verfahren
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
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Kita-Sozialarbeit unterstützt niedrigschwellig Familien bei der Bewältigung persönlicher Krisen und Probleme am Lebens- und Bildungsort Kita und trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu schaffen und zu erhalten.
Entsprechend dem Bedarf an individueller Beratung
in Erziehungsthemen und der Vernetzung zu bestehenden Angeboten und Institutionen
im Sozialraum unterteilt sich die Säule Kita-Sozialarbeit in die Schwerpunkte
Einzelfallberatung und Vernetzung.
Schwerpunkt Vernetzung – Netzwerkende
Aufgabenbeschreibung:
Netzwerkende (Erzieher/Erzieherinnen)
übernehmen eine Lotsenfunktion, indem sie Familien in weitere Hilfssysteme
vernetzen und vermitteln. Sie fördern die Vernetzung der Familien untereinander
sowie die Vernetzung der Kita und Familien im Sozialraum. Dazu gehört beispielsweise
die Weiterentwicklung von Angeboten und Projekten für Familien, wie z.B.
Spielplatztreffen, Elterncafés oder themenspezifische Elternabende. Darüber
hinaus pflegen und nutzen sie vorhandene Ressourcen des Sozialraums, um ein
Netzwerk zu schaffen und zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt ist die
Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte für familiäre und sozialräumliche
Bedarfe.
Schwerpunkt Einzelfallberatung – Kita-Sozialarbeitende
Aufgabenbeschreibung:
Kita-Sozialarbeitende
(Sozialpädagogen/Sozialarbeitende) bieten sozialpädagogische Beratung und
Begleitung für Fa-milien an. Sie vernetzen und vermitteln Familien in weitere
Hilfssysteme und bieten fachliche Beratung der pädagogischen Fachkräfte bei
besonderen Problemlagen an, beispielsweise durch Beobachtung und darauf
basierende Erziehungsplanung. Zudem unterstützen sie das Kita-Team durch
kollegiale Fallberatung, mit einem besonderen Fokus auf das Kind im Sozialraum.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist die Förderung der Entwicklung
einzelner Kinder,
indem sie deren Bedarfe ermitteln, Förderpläne erstellen
sowie pädagogische Maßnahmen planen und durchführen.
Die Angebote der interkulturellen Arbeit richten sich an alle am Lern‐ und Lebensort Kita beteiligten Personengruppen. Insbesondere versteht sich die interkulturelle Fachkraft als Ansprechpartner für Kinder und Familien mit Migrationshintergrund.
Aufgabenbeschreibung:
Interkulturelle Fachkräfte (Erzieher/Erzieherinnen)
begleiten intensiv die Kinder und übernehmen die sprachliche Vermittlung,
beispielsweise bei der Eingewöhnung. Sie bieten gezielte Sprachförderung durch
Einzel- oder Gruppenarbeit an. Darüber hinaus planen, organisieren und führen
sie interkulturelle und kulturelle Aktivitäten und Angebote durch, wie Feste
von Religionen oder Elterntreffen. Sie sensibilisieren die pädagogischen
Fachkräfte für die Ressourcen und Bedarfe verschiedener Kulturen und fördern so
das interkulturelle Verständnis im Team.
Aufgabenbeschreibung:
Die zentrale Aufgabe der Koordination besteht darin, die Implementierung und Umsetzung des Sozialraumbudgetkonzepts zu steuern um sicherzustellen, sodass es erfolgreich in den Kindertageseinrichtungen eingeführt und angewendet wird. Ein weiterer Bestandteil ist die Durchführung der vorgeschriebenen Evaluation, die darauf abzielt, die Effektivität und Effizienz des Konzepts zu überprüfen und es kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Koordination ist verantwortlich für die Beratung und Unterstützung von Kitas und Trägern bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Kita-Sozialarbeit. Dies umfasst die fachliche Aufsicht und die Sicherstellung, dass die jeweiligen Maßnahmen und Projekte den definierten Standards und Zielsetzungen entsprechen. Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich ist die Schärfung und Weiterentwicklung des Profils des eingesetzten Personals. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt auf der Vernetzung und Koordination der Fachkräfte sowie der Sicherstellung ihrer Anbindung an die sozialräumlichen Angebote. Dies umfasst die Förderung des Austauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und die Integration von sozialräumlichen Ressourcen und Unterstützungsangeboten in die Arbeit der Kitas.