Ansprechpartner von A-Z

Sie suchen einen Mitarbeiter oder wollen wissen wer zu welchem Referat oder welcher Abteilung gehört? Dann können Sie hier bequem filtern und erhalten die Kontaktdaten.

/ Kfz-Zulassung: Anmeldung (Neufahrzeug)

Leistungsbeschreibung

Neufahrzeuge aus dem Inland (Deutschland)

Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die bisher noch nie zugelassen waren. Die Fahrzeuge können aus dem In- sowie Ausland kommen.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • evB Nummer der Versicherung
  • In Vertretung:
    • Vollmacht 
    • Ausweis des Halter (wird auch in Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
    • Sepa-Mandat zwecks EInzugsermächtigung der KFZ-Steuer

Neufahrzeug aus dem Ausland

Hierbei wurde ein neues Fahrzeug importiert. Das Fahrzeug kann, muss jedoch noch keine ZB Teil II besitzen. 

Notwendige Unterlagen

  • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • evB Nummer der Versicherung
  • stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU Land, so benötigen Sie eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • In Vertretung:
    • Vollmacht 
    • Ausweis des Halter (wird auch in Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
    • Sepa-Mandat zwecks EInzugsermächtigung der KFZ-Steuer

Wurde im Ausland noch kein Blankobrief erstellt, so benötigen Sie vom Verkäufer/Händler eine Bestätigung darüber, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und zu dem Fahrzeug noch keine Papiere erstellt wurden (weder In- noch Ausland).

notwendige Formulare finden sie hier.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.