⇑ / Kfz-Zulassung: Anmeldung (Neufahrzeug)
Leistungsbeschreibung
Neufahrzeuge aus dem Inland (Deutschland)
Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die bisher noch nie zugelassen waren. Die Fahrzeuge können aus dem In- sowie Ausland kommen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
- evB Nummer der Versicherung
- In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halter (wird auch in Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks EInzugsermächtigung der KFZ-Steuer
Neufahrzeug aus dem Ausland
Hierbei wurde ein neues Fahrzeug importiert. Das Fahrzeug kann, muss jedoch noch keine ZB Teil II besitzen.
Notwendige Unterlagen
- COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag/Rechnung
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
- evB Nummer der Versicherung
- stammt das Fahrzeug aus einem Nicht-EU Land, so benötigen Sie eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- In Vertretung:
- Vollmacht
- Ausweis des Halter (wird auch in Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch in Kopie anerkannt)
- Sepa-Mandat zwecks EInzugsermächtigung der KFZ-Steuer
Wurde im Ausland noch kein Blankobrief erstellt, so benötigen Sie vom Verkäufer/Händler eine Bestätigung darüber, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und zu dem Fahrzeug noch keine Papiere erstellt wurden (weder In- noch Ausland).
notwendige Formulare finden sie hier.