⇑ / Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
Leistungsbeschreibung
Ausländer, die über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen und deren Lebensunterhalt gesichert ist, können einen Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz erhalten.
Der Aufenthaltstitel ist auf längstens sechs Monate befristet und kann nicht über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Er berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Eine Beschäftigung kann erst mit dem Übergang zu einem Aufenthaltstitel zu Beschäftigung, zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einer Blauen Karte EU erlaubt werden, wenn ein der Qualifikation angemessener Arbeitsplatz gefunden wurde.
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie halten sich nicht aufgrund eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck in Deutschland auf.
- Sie haben
- einen deutschen,
- einen anerkannten ausländischen oder
- einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Pass
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Nachweis über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
- ein biometrisches Passbild
Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aktuelle Haushaltsmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) - nicht älter als drei Montate.
Welche Gebühren fallen an?
100 EURO
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
- Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- § 18c AufenthG (Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche)
- Gebühr § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Was sollte ich noch wissen?
Wichtiger Hinweis
Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist.