DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie

Leistungsbeschreibung

Die Grundlage für die Tätigkeit bildet § 4 Abs. 1 PsychKHG. Hiernach obliegt dem Landkreis die Koordination der Hilfen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Die Koordinierungsstelle ist für die psychiatrische Versorgung aller Menschen mit einer psychischen Erkrankung, von jung bis alt, zuständig und soll aufeinander abgestimmte Hilfen ermöglichen. Der Landkreis hat dieser Aufgabe stets eine hohe Bedeutung beigemessen und im September 1997 eine eigenständige Koordinierungsstelle als Schnittstelle zwischen den vielen verschiedenen Sektoren und Akteuren im psychosozialen Hilfesystem eingerichtet.

Das zentrale Ziel der Koordinierungsstelle besteht in der Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen, um eine gute Versorgungsqualität und möglichst wohnortnahe, bedarfsgerechte Hilfsangebote für alle psychisch kranken Menschen anbieten zu können. Die Kernaufgabe besteht daher in der Planung und Koordination der Hilfen sowie der Förderung von Kooperationen aller an der gemeindenahen Versorgung beteiligten Institutionen im Landkreis Neuwied. Damit eine Umsetzung gelingen kann, braucht es vielfältige Netzwerke auf lokaler, kommunaler und auf Landesebene. 

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die transparente Gestaltung des Hilfesystems für Betroffene sowie deren An- und Zugehörige. Der psychosoziale Beratungsführer bietet eine erste Orientierung und gibt Auskünfte zu den verschiedenen Unterstützungsangeboten. 

Förderantrag auf die Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der gemeindenahen Psychiatrie im Landkreis Neuwied

Materialien:

Zuständige Mitarbeiter

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