DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Wohnraumförderung: Tilgungszuschüsse

Leistungsbeschreibung

Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen:

Um der steigenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, vor allem in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf auch in Zeiten eines niedrigen Marktzinsniveaus nachzukommen, gilt es, durch Fördermaßnahmen den Anteil an gefördertem sozialen Mietwohnraum inklusive klimagerechtem Mietwohnraum durch die Errichtung neuer Wohngebäude zu erhöhen. Um dieses wohnungspolitische Ziel nachhaltig verfolgen zu können, sollen für Investoren während der Dauer des Niedrigzinsniveaus zusätzliche Förderanreize geschaffen werden. Auch soll die Bildung von selbst genutztem Wohnraum erleichtert und die Modernisierung bestehenden Wohnraums (Mietwohnungen und selbst genutzter Wohnraum) zur Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum gefördert werden.

Vor diesem Hintergrund bietet das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Investoren eine soziale Wohnraumförderung an, um durch Wohnungsbau und Modernisierung das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erweitern.

Die Förderung besteht in der Gewährung von einmaligen Tilgungszuschüssen des Landes Rheinland-Pfalz für bestimmte ISB-Darlehen, die zum Bau bzw. Erwerb selbst genutzten Wohnraums, zum Bau von neuen Mietwohnungen oder der Modernisierung von Wohnraum bereitgestellt werden.

Durch Tilgungszuschüsse werden ISB-Darlehen (Förderdarlehen) im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist vor Beginn der Baumaßnahme zusammen mit dem Antrag auf Gewährung der ISB-Darlehen unter Verwendung des entsprechenden Formblatts bei der ISB einzureichen. 

Rechtsgrundlage

Zugeordnete Abteilungen

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.