DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Kfz-Zulassung: Anmeldung (Gebrauchtfahrzeug)

Leistungsbeschreibung

Umschreibung auf einen anderen Halter - in einen anderen Zulassungsbezirk

Hierbei wird ein Fahrzeug aus einem fremden Zulassungsbezirk auf einen neuen Halter umgemeldet. Hier ändert sich gleichzeitig auch das amtliche Kennzeichen.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • evB Nummer der Versicherung
  • In Vertretung:
    • Vollmacht
    • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

Ist das Fahrzeug noch zugelassen, so benötigen wir ebenso beide Kennzeichen.

Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirks

Hierbei wird ein Fahrzeug aus dem eigenen Zulassungsbezirk auf einen anderen (neuen) Halter umgemeldet. Das zugeteilte Kennzeichen kann - muss sich jedoch nicht - ändern. In einigen Fällen ist das erworbene Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, daraufhin werden i.d.R. neue Kennzeichen vergeben.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • evB Nummer der Versicherung
  • In Vertretung:
    • Vollmacht
    • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, soll aber neue Kennzeichen erhalten, so sind diese ebenso mitzubringen.

Umschreibung eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk - ohne Halterwechsel/mit Kennzeichenwechsel

In diesem Fall wird ein Fahrzeug, ohne den Halter zu wechseln in einen anderen Zulassungsbezirk umgemeldet. Das Fahrzeug wechselt hierbei das Kennzeichen.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 zugelassen wurden, sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitzubringen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • evB Nummer der Versicherung
  • beide Kennzeichen
  • In Vertretung:
    • Vollmacht
    • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

Umschreibung eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk - ohne Halterwechsel/ohne Kennzeichenwechsel

In diesem Fall wird ein Fahrzeug, ohne den Halter zu wechseln in einen anderen Zulassungsbezirk umgemeldet. Das Fahrzeug wechselt hierbei das Kennzeichen jedoch nicht. (Kennzeichenmitnahme)

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • In Vertretung:
      • Vollmacht
  • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
  • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)

Für eine Zulassung auf eine minderjährige Person gelten gesonderte Bestimmungen, siehe im Bereich Formulare (Einwilligungserklärung).

Zulassungs eines gebrauchten Fahrzeuges, welches zuvor im Ausland zugelassen war

Hierbei wird ein Fahrzeug, welches bisher im Ausland zugelassen war mit deutschen Papieren angemeldet.

Notwendige Unterlagen

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • COC-Papier/EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist nicht immer dabei)
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht gemäß § 29 StVZO
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • evB Nummer der Versicherung
  • beide Kennzeichen
  • In Vertretung:
    • Vollmacht
    • Sepa-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigen (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)

ACHTUNG! Nachfolgende Angaben können von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein: gerne können Sie uns hier auch telefonisch kontaktieren.

bei den folgenden Unterlagen (Abnahmen), ist zuvor zu prüfen, ob Sie diese für Ihr Fahrzeug benötigen:

  • Datenblatt vom TÜV + HU Abnahme gemäß § 29 StVZO
    • wenn Ihr Fahrzeug eine s.g. E-Genehmigungsnummer jedoch kein COC-Papier besitzt                    (bsp. e3*2053/112*321*02)
  • Vollabnahme gemäß § 21 StVZO
    • wenn Ihr Fahrzeug keine E-Genehmigungsnummer besitzt
  • HU Abnahme gemäß § 29 StVZO
    • wenn Ihr Fahrzeug eine E-Genehmigungsnummer sowie ein COC-Papier besitzt

__________________________________________________________________

Unterlagen zur Zulassung in Vertretung finden Sie im Bereich Formulare.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.