DIENSTLEISTUNGEN VON A - Z


/ Kfz-Zulassung: Wiederzulassung

Leistungsbeschreibung

Wird ein Fahrzeug nach vorheriger Außerbetriebsetzung wieder auf denselben Halter und im selben Zulassungsbezirk zugelassen, so handelt es sich um eine Wiederzulassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • evB Nummer der Versicherung
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
  • alte Kennzeichen (evtl. können auf Wunsch auch neue Kennzeichen zugeteilt werden)
  • In Vertretung:
    • Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
    • SEPA-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
    • Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)
    • Vollmacht

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Unterlagen, die Sie zur Zulassung in Vertretung benötigen finden Sie hier: Formulare

Zugeordnete Abteilungen

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