⇑ / Kfz-Zulassung: Wiederzulassung
Leistungsbeschreibung
Wird ein Fahrzeug nach vorheriger Außerbetriebsetzung wieder auf denselben Halter und im selben Zulassungsbezirk zugelassen, so handelt es sich um eine Wiederzulassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
- evB Nummer der Versicherung
- Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)
- alte Kennzeichen (evtl. können auf Wunsch auch neue Kennzeichen zugeteilt werden)
- In Vertretung:
- Ausweis des Halters (wird auch als Kopie anerkannt)
- Ausweis des Bevollmächtigten (wird auch als Kopie anerkannt)
- SEPA-Mandat zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
- Banknachweis, z.B. Bankkarte oder Kontoauszug (wird auch als Kopie anerkannt)
- Vollmacht
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Unterlagen, die Sie zur Zulassung in Vertretung benötigen finden Sie hier: Formulare