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/ Kfz-Zulassung: Rote 07er-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen)

Leistungsbeschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können Sie die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Fahrten für andere Zwecke als die o.g. sind nicht erlaubt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher Antrag

  • Ausführliches Führungszeugnis (muss bei der für Sie zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden und wird von dort direkt zur Zulassungsstelle geschickt)

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)

  • Fahrzeugpapiere der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen

  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO für jedes Fahrzeug, das eingetragen werden soll

 

Eintragen oder Austragen eines Fahrzeuges

Für die Eintragung oder Austragung von Fahrzeugen sollte immer ein Termin, telef. oder per E-Mail, bei der Zulassungsstelle vereinbart werden.

Für die Eintragung benötigen Sie:

  • Fahrzeugpapiere des Fahrzeuges

  • Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens

Für die Austragung benötigen Sie:

  • Fahrzeugschein des 07er Kennzeichens

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel

 

Was benötigt man, wenn der Fahrzeugschein der 07er Nummer in Verlust ist?

Notwendige Unterlagen

  • Halter muss persönlich vorsprechen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • bei ausländischen Staatsangehörigen:Ausweisdokument + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder Aufenthaltstitel
  • ggf. Fahrzeugpapiere + Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO

Was benötigt man, wenn die Kennzeichen in Verlust sind?

Die Kennzeichenkombination des in Verlust geratenen Kennzeichens muss für 10 Jahre gesperrt werden. Somit muss ein komplett neues Kennzeichen zugeteilt werden. 

Notwendige Unterlagen

  • Halter muss persönlich vorsprechen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

  • eVB Nummer der Versicherung für rote Kennzeichen

  • Banknachweis zwecks Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer (z.B. Bankkarte, Kontoauszug)

  • verbleibendes Kennzeichen

  • ggf. neues Führungszeugnis

 

Rückgabe des 07er Kennzeichens

Das 07er Kennzeichen kann jederzeit zurückgegeben werden. Hierfür müssen Sie die Kennzeichen und den dazu gehörigen Fahrzeugschein bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

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