⇑ / Migration und Asyl / Einwanderung/Einbürgerung / Niederlassungserlaubnis für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
Leistungsbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige, die ihr Studium an einer staatlichen oder staatliche anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben können bereits nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, für eine selbständige Tätigkeit oder der Blauen Karte EU eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Nachweis des deutschen Studienabschlusses
- Einkommensnachweise
- Nachweis über Altersvorsorge
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- Nachweis über den Bezug von sonstigen Leistungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld, etc.)
- ggfs. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
- Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Außerdem benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- aktuelle Einwohnermeldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Welche Gebühren fallen an?
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Gebühr: 113,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis muss vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels beantragt werden. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
- § 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
- § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
- § 9 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Wichtiger Hinweis
Sie erhalten ca. 4-8 Wochen vor dem Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Schreiben der Ausländerbehörde. Darin sind die vorzulegenden Unterlagen aufgeführt und ein rechtzeitiger fester Termin zur Vorsprache angegeben. Diesem Schreiben ist auch ein Antragsformular beigefügt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Abgabe eines Antrages auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur nach vorheriger Terminvergabe möglich ist.