Tuberkuloseberatung

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Leistungsbeschreibung

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.


Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Spezielle Hinweise für - Kreis Neuwied

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung werden durch einen externen Lungenfacharzt und eine/n Mitarbeiter/in des Gesundheitsamtes auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§§ 16,26,29, und 30) wahrgenommen.

Zuständige Mitarbeiter

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