Die Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag. Den Einbürgerungsantrag kann jeder Einbürgerungsbewerber ab dem 16. Lebensjahr stellen. Für jüngere Ausländer ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (beide Eltern) zu stellen.
Es empfiehlt sich aber unbedingt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch zu führen – denn nur so lässt sich schon vorab klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen und welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Einbürgerungsbehörde oder online unter: Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband (sowie weitere Anträge und Merkblätter).
⇑ / Ref. 32 - 3. Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen / Herr Klaus Flesch
Kontakt
Postadresse
Gebäude: HauptgebäudeRaum-Nr.: 58
Stockwerk: EG
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Aufgaben
Personen- und Staatsangehörigkeitsrecht
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Beglaubigungen - verschiedene Formen (Apostille)
- Beglaubigungen (allgemein)
- Einbürgerung beantragen
- Familienbuch
- Familienbuch - wo erhalte ich eine Abschrift?
- Geburtsurkunde beantragen
- Heiratsurkunde - Wo erhalte ich eine Heiratsurkunde ?
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Optionspflicht
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Verlust/Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit