Der Gemeinsame Bundesausschuss passt die PPP- Richtlinien an

Die Richtlinie zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtung (PPP) trat erstmals im Januar 2020 in Kraft.

Die Anpassungen zielen vor allem auf den Dokumentationsaufwand sowie eine flexibleren Einsatz des Personals ab.

Mehr dazu unter: Personalausstattung in der stationären Psychiatrie und Psychosomatik: Gemeinsamer Bundesausschuss entwickelt Vorgaben weiter - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)

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