G-BA verlängert Umsetzungsfristen

Der G-BA hat am 19.10.2023 beschlossen die Umsetzungsfristen zu den Mindestpersonalvorgaben in psychiatrischen Kliniken zu verlängern.

Der Wegfall der Vergütung soll frühestens 2026 erfolgen, gleichzeitig sollen die Richtlinien in dieser Zeit weiterentwickelt werden. Bei Nichtbeanstandung tritt der Beschluss am 01.01.2024 in Kraft

Mindestpersonalvorgaben in Psychiatrien: G-BA verlängert Umsetzungsfristen - Gemeinsamer Bundesausschuss

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