Öffentliche Bekanntmachung - Umweltverträglichkeitsprüfung

-Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG )-

Antragsteller: Fa. Metsä Tissue GmbH , Hedwigsthal 4, 56316 Raubach

Die Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm- Leuschner-Str.9, 56564 Neuwied gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu Errichtung und Betrieb eine LNG-Anlage ( 70 t) auf dem bestehenden Betriebsgelände  Gemarkung Raubach, Flur 12, Flurstück 223 eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird ( Az- 6/10-62-UWB-236/22 ku).

Die gem. §1 Abs. 2 der 9. BImschV im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung gem. § 9 I und IV UVPG i.V.m § 7 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung nach § 5 Abs.3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

 

Neuwied, den 28.06.2023

          gez.

Kreisverwaltung Neuwied

( Michael Mahlert)

1.Kreisbegeordneter


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