-Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG )-
Antragsteller: Fa. Metsä Tissue GmbH , Hedwigsthal 4, 56316 Raubach
Die Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm- Leuschner-Str.9, 56564 Neuwied gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu Errichtung und Betrieb eine LNG-Anlage ( 70 t) auf dem bestehenden Betriebsgelände Gemarkung Raubach, Flur 12, Flurstück 223 eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird ( Az- 6/10-62-UWB-236/22 ku).
Die gem. §1 Abs. 2 der 9. BImschV im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung gem. § 9 I und IV UVPG i.V.m § 7 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Wir weisen darauf hin, dass die Feststellung nach § 5 Abs.3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Neuwied, den 28.06.2023
gez.
Kreisverwaltung Neuwied
( Michael Mahlert)
1.Kreisbegeordneter