Gemeinsame Fortbildung der Personalräte von Stadt und Kreisverwaltung Neuwied

Rund 12 Jahre hat es gedauert,  bis aus dem alten Bundeangestellten-Tarif (BAT) ein „echter“ Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geworden ist, der nun auch eine Art Neuanfang für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) darstellt.

Foto: Die Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmer mit dem Dozenten Ralf Schmorleiz.Mit dem TVöD wurden die einstigen BAT-Verträge in den neuen Tarifvertrag überführt, sog. Tätigkeitsmerkmale und Eingruppierungsvorschriften, die in einer Entgeltordnung definiert werden, ließen jedoch bis zum April 2016 auf sich warten.  

Um die wesentlichen Änderungen der neuen Entgeltordnung kennenzulernen, haben die Personalräte der Stadt- und der Kreisverwaltung Neuwied eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Neuwied organisiert, an der auch die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung, Frau Doris Eyl-Müller, teilnahm.

Das Inhouse-Seminar wurde von der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz durchgeführt und hierfür konnte mit Herrn Ralf Schmorleiz ein Dozent der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen gewonnen werden.

Dieser erläuterte in der zweitägigen Veranstaltung das Prozedere der Überführung der alten Verträge und zeigte die Änderungen zum alten Bundesangestellten-Tarifvertrag auf.

Zuordnungen von Tätigkeiten zu anderen bzw. neuen Entgeltgruppen und Änderungen in den Erfahrungsstufen würden für einige Beschäftigte Chancen auf eine bessere Entlohnung eröffnen.  

„Um die Beschäftigten über die Änderungen, die Möglichkeiten und Risiken der neuen Entgeltordnung zu informieren, werden wir eine kompakte Informationsveranstaltung für unsere Beschäftigten initiieren, denn das Seminar hat gezeigt, dass die Materie zu komplex ist, um eine flächendeckende Beratung potenziell betroffener Kolleginnen und Kollegen durch den Personalrat zu gewährleisten“, so die beiden Vorsitzenden Jörg Hergott (Stadtverwaltung) und Christoph Becker (Kreisverwaltung).

Ziel der jeweiligen Informationsveranstaltung soll sein, die Beschäftigten auf ihre möglichen Ansprüche hin zu sensibilisieren und gegebenenfalls zu veranlassen, weitergehende Individualberatung einzuholen, zumal Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung bis Ende 2017 gestellt werden müssten, führten die beiden Personalratsvorsitzenden übereinstimmend aus.

Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.