Aale im Rhein weiterhin geschützt

Die Kreisverwaltung Neuwied weist als Untere Fischereibehörde darauf hin, dass das Fischereiverbot auf Aale im Rhein und in den angrenzenden Stillwasserflächen und Häfen mit dauerhafter Verbindung zum Rhein, in der Zeit vom 01.10. bis zum 01.03. des Folgejahres weiterhin gilt.

Die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz hat das Verbot mit einer Allgemeinverfügung für die Jahre 2017 bis 2020 verlängert. Die Schonzeit dient dazu, den Aal–Laicherbestand zu erhöhen, in dem Blankaale auf ihrer Laichwanderung in die Sargassosee (Atlantik) auch im Rhein nicht gefangen werden dürfen.  Diese Schutzmaßnahme ist Teil eines gesamteuropäischen Projekts zur Sicherung des Aalbestandes.

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