Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk berät Haushaltsansätze 2018

Die Haushaltsansätze für die Jugendhilfe hat der Jugendhilfeausschuss für den Kreisjugendamtsbezirk in seiner letzten Sitzung des Jahres beraten. Nach der Kalkulation der Abteilung Jugend und Familie (Kreisjugendamt) wird die Beteiligung des Landkreises Neuwied an den Personalkosten der Kindertagesstätten weiter steigen. „Die Steigerungen sind dem weiteren Ausbau des Platzangebotes in Kindertagesstätten – letztlich auch bedingt durch die demografische Entwicklung – geschuldet“, so der 1. Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. „Es ist absehbar, dass die Personalkosten der Kindertagesstätten in den kommenden Jahren einen weiter anwachsenden Anteil an den Jugendhilfeaufwendungen des Landkreises Neuwied einnehmen werden.“ Im Haushalt 2018 beträgt der Anteil des Landkreises an den Personalkosten der Kindertagesstätten 57 Prozent des gesamten Jugendhilfeetats.

Mit der Einführung der sogenannten Elternbeitragsfreiheit sollten die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle durch Ausgleichszahlungen des Landes kompensiert werden; diese sind nach Darlegung von Jürgen Ulrich, Leiter des Kreisjugendamtes, nach wie vor nicht ausreichend, um die dem Kreis Neuwied entstehenden Einnahmeausfälle ausgleichen zu können. Hier sieht Hallerbach weiteren Nachbesserungsbedarf von Seiten des Landes. 

Auch die Änderungen bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz führen zu einer weiteren Belastung des Kreishaushaltes. „Mit einer Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten und auch der Dauer der Leistungsgewährung wurden zwar deutliche Verbesserungen für die Leistungsempfänger erzielt“, so Hallerbach. „Allerdings muss auch hier der Kreis tiefer in die Tasche greifen.“ Wurden die Kosten bislang zu je einem Drittel zwischen Bund, Ländern und den Kommunen geteilt, hat der Bund nunmehr seine Beteiligung auf 40 Prozent des Aufwandes erhöht. „Damit werden die zusätzlichen Belastungen für den Landkreis allerdings nicht kompensiert,“ so Hallerbach. Bereits im Nachtrag 2017 hat der Kreis zusätzliche 270.000 Euro netto für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz veranschlagt. Im Jahre 2018 kommen weitere 270.000 Euro an zusätzlichen Belastungen auf den Kreis zu. 

Erfreut zeigte sich Hallerbach über die Entwicklung des Aufwandes für die Hilfen zur Erziehung, bei denen das Kreisjugendamt mit einer Verbesserung von 477.000 Euro im Jahre 2018 kalkuliert. Hier zeigt sich, dass unsere Investitionen in eine verbesserte Personalausstattung des Kreisjugendamtes und damit eine Verbesserung der Fallbetreuung sich auch im Haushalt positiv auswirken. Ebenso hob Achim Hallerbach noch einmal die Anstrengungen der Fachabteilung zur weiteren Qualitätsverbesserung der Arbeit der Sozialen Dienste, einschließlich einer fachlich orientierten Steuerung der Hilfeprozesse, hervor.

„Diese Anstrengungen reichen leider nicht aus, um den weiteren Zuwachs der Aufgaben, insbesondere bedingt durch den Ausbau der Kindertagesstätten und gesetzliche Änderungen, wie im Bereich des Unterhaltsvorschusses, zu kompensieren,“ so das Fazit des 1. Kreisbeigeordneten Achim Hallerbach.

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