Die Abfallgebühren wurden wie jedes Jahr zum 30. Juni fällig. Dieser Termin ist vielleicht bei einigen
Bürgern in Vergessenheit geraten oder es wurde der alte Betrag aus dem Vorjahr überwiesen.
Bevor demnächst die Mahnungen verschickt werden und zusätzlich
Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen, weist die
Abfallwirtschaft noch einmal darauf hin, die fälligen Beträge noch zeitnah zu überweisen. „Wir wollen den
normalerweise rechtzeitig und korrekt zahlenden Bürgern natürlich nur
ungern eine Mahnung zuschicken. Darum machen wir noch einmal ganz bewusst auf die Fälligkeit der Gebühren aufmerksam“, sagt der Vorstand
der Abfallwirtschaft des Landkreises Jörg Schwarz. Es kann natürlich
auch weiterhin am SEPA-Verfahren teilgenommen werden.
„Das ist sowieso das Beste und wird mittlerweile vom Großteil der
Bürgerinnen und Bürger genutzt. Durch die Teilnahme am
SEPA-Lastschriftverfahren wird kein Zahlungstermin vergessen und die
fälligen Beträge werden rechtzeitig und in der richtigen Höhe abgebucht. Bereits erfolgte
Zahlungseingänge werden berücksichtigt. Mahngebühren und
Säumniszuschläge gehören damit der Vergangenheit an.
Die Abbuchung über das SEPA-Lastschriftverfahren ist daher unsere
Empfehlung“, erklärt Marcus Wranik, Leiter des Rechnungswesens, weiter.
Das entsprechende SEPA-Formular gibt es auf der Homepage der Abfallwirtschaft (www.abfall-nr.de)
oder als Anlage zum letzten Gebührenbescheid und muss lediglich ausgefüllt an die Abfallwirtschaft gesendet werden.
„Nutzen Sie doch auch unsere Abfall-App und lassen sich zum Beispiel automatisch an die Abfuhrtermine
erinnern, oder melden Sperrmüll und Co. übers Handy an“, gibt Jörg Schwarz zudem als Tipp,
um das Angebot der Abfallwirtschaft umfassend zu nutzen.